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Anlegen in Umwelt und Nachhaltigkeit: Grüne Geldanlagen nicht nachhaltig? Warum Hunderte Fonds betroffen sind

Hunderte vermeintlich grüne Fonds und ETFs müssen sich aktuell umbenennen, zeigt eine Recherche von Finanztip mit Correctiv. Haben sie jahrelang zu viel versprochen? Was das für die Finanztip-Empfehlungen bedeutet.

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Wie grün sind als nachhaltig verkaufte Geldanlagen wirklich? Das ist bisher eine fast schon philosophische Frage gewesen. Denn unter Nachhaltigkeit versteht jeder etwas anderes, und klare Regeln, wie viel „grün“ tatsächlich in einem so beworbenen Fonds oder ETF stecken muss, gab es bisher nicht.

Jetzt schafft eine neue EU-Verordnung erstmals ein einheitliches Regelwerk, wann sich ein Fonds oder ETF mit Begriffen wie Transformation, Umwelt (Environment) oder Nachhaltigkeit (Sustainability) schmücken darf.

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Mindestens 150 Mrd. Euro Anlegergeld betroffen

Die neuen Vorgaben der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA zwingen Hunderte Fonds und ETFs zu Änderungen, zeigt eine aktuelle Recherche von Finanztip und Correctiv. Mindestens 150 Mrd. Euro Anlegergeld sind bereits betroffen.

Das sind die neuen Regeln

Zu diesen Vorgaben zählt, dass ein ETF bzw. Fonds zu mindestens 80 Prozent nach den Nachhaltigkeitskriterien investieren muss, die er auch in seinen eigenen Anlagebedingungen beschreibt.

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Hunderte Fonds betroffen

Unsere gemeinsame Recherche zeigt: Die neuen Regeln treffen jede Menge Fondsanbieter. Zur Einführung der Regeln im vergangenen November waren auf Xetra 2393 ETFs handelbar. Davon trugen 712 Begriffe im Namen, die in den Regeln genannt werden. Fast jeder Dritte davon – nämlich 221 – hat sich bereits umbenannt (Stand: 7. Mai). Weil die Inhalte der ETFs nicht gehalten haben, was ihre großzügigen Titel versprochen haben.

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Hinzu kommen noch mindestens 60 aktive Fonds, die ihre Namen ebenfalls anpassen mussten, weil sie nachhaltiger klingen, als sie es gemäß der neuen Regeln sind. Vor allem hier dürfte die Dunkelziffer aber deutlich höher liegen: Von zehn angefragten großen Fondsgesellschaften lagen unserem Recherchepartner Correctiv bis Redaktionsschluss nur Fondsdaten der Allianz, Deka, Union Investment und BlackRock vor.

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Welche Anbieter besonders betroffen sind

Bei den ETFs war am meisten Anlegergeld bei den Anbietern iShares (Fondsvolumen der umbenannten ETFs: 33 Mrd. Euro), J.P. Morgan (22,2 Mrd. Euro) und Amundi (12,3 Mrd. Euro) von Umbenennungen betroffen. Andere Anbieter wie Vanguard oder Deka haben bisher keinen der ETFs umbenannt – sie bieten aber auch nur wenige nachhaltige ETFs an.

J.P. Morgan bestätigt auf Finanztip-Anfrage die Umsetzung der ESMA-Leitlinien. Dafür nicht die Namen, sondern die Anlagestrategie zu ändern, soll nach Einschätzung des Verwaltungsrates nicht im Interesse der Anlegerinnen und Anleger sein. Diese hat J.P. Morgan über die Aktionärsmitteilungen informiert. Amundi hat auch seine Vertriebspartner informiert. Dort soll es in mehreren Fällen außerdem nicht möglich gewesen sein, die Methodik des zugrunde liegenden Index an die Leitlinien anzupassen, ohne das Anlageziel wesentlich zu verändern. Daher die Namensänderungen. iShares wollte sich nicht äußern.

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Empfiehlt Finanztip einen Greenwashing-ETF?

Auch ein von Finanztip empfohlener nachhaltiger ETF darf sich jetzt nicht mehr so nennen wie bisher: Aus dem „iShares Dow Jones Global Sustainability“ wurde „iShares Dow Jones Global Leaders Screened“ (ISIN: IE00B57X3V84).

Der ETF musste also den von den neuen Regeln besonders streng geschützten Begriff „Nachhaltigkeit“ aus seinem Titel streichen. Denn bei diesem Begriff muss ein ETF nun zu mindestens 50 Prozent in Unternehmen investieren, deren Tätigkeit sogar direkt dazu beiträgt, ein soziales oder Umweltziel wie den Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichen. Hier reicht es also nicht, nur bestimmte Unternehmen auszuschließen. Der ETF muss sich wirklich auf nachhaltige Unternehmen fokussieren. Das macht der iShares-ETF aber nur zu 20 Prozent.

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Warum wir den iShares-ETF weiterhin empfehlen

Bei unseren Empfehlungen in diesem Bereich war uns schon immer noch eine weitere Dimension sehr wichtig: Auch wenn Sie sich bewusst für einen nachhaltigen ETF entscheiden, sollten Sie trotzdem noch breit gestreut investieren.

Bei einem ETF mit zu wenigen Titeln und Branchen – ob nachhaltig oder nicht – bauen Sie nämlich ein Klumpenrisiko auf und riskieren Ihre Altersvorsorge. Deshalb ist es aus unserer Sicht wichtig, den richtigen Mittelweg aus Nachhaltigkeit und Streuung zu gehen. Und genau hier liegt die große Stärke unserer iShares-Empfehlung.

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Nachhaltigste Unternehmen aller Branchen

Statt in erster Linie in Unternehmen nur aus der Nachhaltigkeitsbranche zu investieren, verfolgt der ETF nämlich einen sogenannten „Best-in-Class“-Ansatz. Heißt: Er investiert in fast alle Branchen aus der ganzen Welt, auch in Schwellenländern, und wählt dabei die nach ESG-Score jeweils nachhaltigsten Unternehmen aus. Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Waffen und Pornografie sind im ETF bzw. dem zugrundeliegenden Index ausgeschlossen.

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Unsere beiden anderen Empfehlungen für nachhaltige ETFs von UBS (ausschüttend: LU0629459743, thesaurierend: LU0950674332) sind nicht betroffen. Sie nutzen den Begriff „SRI“, bei dem die neuen Regeln nicht ganz so streng ausfallen.

Bei diesen ETFs liegt der Fokus auf sozialen und Umweltaspekten: Ausgeschlossen sind Unternehmen, die zum Beispiel auf Kinderarbeit setzen. Außerdem dürfen die ETFs keine Unternehmen enthalten, die einen größeren Teil ihres Umsatzes mit Abbau und Weiterverarbeitung von Erdöl oder Kohle erzielen. Trotzdem bieten auch diese ETFs, wie der von iShares, immer noch eine breite Streuung.

Sie wollen nachhaltig investieren?

Dann schauen Sie am besten ganz genau ins Produktinformationsblatt auf der Webseite Ihres Wunsch-ETFs und prüfen Sie, ob seine Kriterien Ihren Vorstellungen entsprechen. Vergessen Sie dabei auf keinen Fall, auch auf eine breite Streuung zu achten – weltweit und über viele Branchen. Mit unseren genannten Empfehlungen sind Sie hier auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Dieser Beitrag erschien in Kooperation mit Finanztip, hier gelangen Sie zum Original.

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