Ein Sprecher des Veteranentags teilte MDR AKTUELL dazu schriftlich mit: “Diese Definition schließt Angehörige anderer deutscher Armeen aus, da diese nicht in der Traditionslinie der Bundeswehr stehen.” Soldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) fallen somit nicht unter den Veteranen-Begriff. Begründet wird das damit, dass die NVA-Soldaten anders als die der Bundeswehr keinen Eid oder Gelöbnis auf den Schutz und die Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik geleistet hätten.
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Der stellvertretende Bundesvorsitzende des BundeswehrVerbands, Marcel Bohnert, erklärt: “Die NVA ist eine sozialistische Klassen- und Parteiarmee gewesen, in den Warschauer Pakt integriert, in ihrem Selbstverständnis eng an der Staatsideologie der DDR orientiert. Das wird bei uns in Deutschland offiziell als nicht traditionswürdig erachtet.” Weil es im Einigungsvertrag so festgeschrieben worden sei, habe es keine Option gegeben, die NVA-Veteranen miteinzubeziehen.