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Rosenheim: Entscheidung gekippt – E-Autos dürfen kostenlos parken

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Seit dem 1. April dürfen E-Autos und Hybride auf öffentlichen Verkehrsflächen drei Stunden kostenlos parken. Auch in Rosenheim. © Peter Schlecker

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Im Dezember 2024 hatte die Staatsregierung bekannt gegeben, dass E-Autos in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken dürfen. Der Aufschrei in den Kommunen war groß. In Rosenheim weigerten sich die Stadträte, die Gebührensatzung anzupassen. Das hat nun Folgen.

Rosenheim – Für kurze Zeit wusste niemand so richtig, wie es weitergeht. Überraschend hatte sich eine deutliche Mehrheit der Rosenheimer Stadträte bei der jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen, die städtische Parkgebührenordnung beizubehalten. Genau das sollte aber eigentlich beschlossen werden. Denn die Bayerische Staatsregierung hatte vorgegeben, dass E-Autos und Hybride ab April auf öffentlichen Verkehrsflächen drei Stunden kostenlos parken dürfen.

Eingriff in Selbstverwaltung

Aus Rosenheim gab es für diesen Vorstoß massive Kritik. So wurde unter anderem bemängelt, dass die Staatsregierung den Kommunen zu sehr reinredet und in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. Auch das Thema Kosten sei nicht berücksichtigt worden. So steht die Befürchtung im Raum, dass man als Kommune aufgrund des kostenlosen Parkangebots für E-Autos weniger Gebühren einnehmen.

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In Rosenheim wollte man also gewissermaßen ein Zeichen setzen – und stimmte gegen den Vorschlag der Verwaltung, das Gratis-Parken für E-Autos in die Parkgebührenordnung aufzunehmen. Die Stadt versprach, die rechtlichen Bedingungen zu prüfen. Und kam jetzt zu dem Schluss, dass eine staatliche Rechtsverordnung höher wiegt als eine kommunale Satzung. „Zur Umsetzung dieser Verordnung ist keine Änderung der städtischen Gebührensatzung notwendig“, sagt Christian Baab, Pressesprecher der Stadt Rosenheim.

Höchstparkdauer von zwei Stunden

Heißt im Umkehrschluss: E-Autos dürfen in Rosenheim am Straßenrand und auf der Loretowiese weiterhin kostenlos parken. Allerdings gilt auch für E-Autos in Rosenheim am Straßenrand die Höchstparkdauer von zwei Stunden. Auf der Loretowiese gilt eine kostenlose Parkdauer für E-Autos von bis zu drei Stunden. Um kostenlos parken zu können, brauchen E-Auto-Fahrer lediglich eine Parkscheibe. Diese muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden und den Beginn der Parkzeit aufzeigen.

„Diese staatliche Rechtsverordnung muss in Rosenheim, so wie in jeder anderen bayerischen Kommune auch, umgesetzt werden“, sagt Oberbürgermeister Andreas März. Trotz allem finde auch er, dass die Regel zu stark in die kommunale Selbstverwaltung eingreift und die Entscheidung über Parkgebühren dem Stadtrat überlassen werden sollte. „Es spielt aber keine Rolle, ob uns das gefällt oder nicht. Der Freistaat Bayern hat entschieden, und dem kommen wir nach“, fügt März hinzu.

Mit dieser Aussage nicht einverstanden zeigte sich Abuzar Erdogan, Fraktionsvorsitzende der SPD. „Ich plädiere dafür, alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die bayerische Entscheidung zu prüfen und gegebenenfalls Verbündete zu suchen“, sagte er auf OVB-Anfrage. Die Bepreisung des Parkraums sollte Sache der Stadt Rosenheim und nicht des Freistaats Bayern sein.

Freistaat soll selbst Geld in die Hand nehmen

„Wenn der Freistaat die Elektromobilität fördern möchte, sollte er selbst Geld in die Hand nehmen und dies nicht auf dem Rücken der Kommunen erledigen, die die Einnahmen braucht“, kritisierte Erdogan. Ähnlich äußerte sich Sonja Gintenreiter, Fraktionsvorsitzende der Grünen. „Die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, kostenloses Parken für E-Autos durchsetzen zu wollen, greift in die kommunale Hoheit ein“, sagte sie.

Die Parkraumbewirtschaftung sei die Aufgabe der Städte und Gemeinde – nicht des Freistaats. „Was hier als klimafreundliche Maßnahme verkauft wird, ist in Wahrheit eine Kompetenzanmaßung unter dem Deckmantel populistischer Umweltpolitik“, fährt die Fraktionsvorsitzende fort.

Ausbau der Ladeinfrastruktur

Um die Elektromobilität voranzubringen, sollte der Fokus eher auf dem gezielten Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur liegen, der Förderung von E-Carsharing-Angeboten oder der Umrüstung kommunaler Fuhrparks auf klimafreundliche Antriebe. „Dafür brauchen die Kommunen finanzielle Mittel und Entscheidungsspielräume – keine landespolitische PR-Show auf ihre Kosten.“

Deutlich zurückhaltender äußerte sich Robert Multrus, Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler/UP. Er erinnerte daran, dass auch in Rosenheim Recht und Gesetz gelte. „Das Landesrecht geht kommunalen Satzungen vor“, sagte er und fügte hinzu: „Für die Nutzer von E-Autos gilt in Rosenheim nichts anderes als im restlichen Bayern.“ Trotzdem störe auch er sich an dem „anmaßenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“. Genau gegen diese haben sich auch die deutliche Mehrheit des Stadtrats gewandt.

„Neben dem reinen Protest liegt aber ein Vorteil auch darin, dass wir die kommunale Satzung nicht wieder anpassen müssen, wenn die befristete bayerische Verordnung ausläuft. Es gilt dann einfach wieder die bisherige Gebührenregelung für alle“, fügte er hinzu.

Verärgert über die Verordnung der Bayerischen Staatsregierung zur Parkgebührenbefreiung für E-Autos ist auch Dr. Wolfgang Bergmüller, Fraktionsvorsitzender der CSU. „Wir sind der Auffassung, dass es sich bei dieser Verordnung um eine unzulässige Einmischung der Staatsregierung in die kommunale Selbstverwaltung handelt“, sagt er auf OVB-Anfrage. Trotz allem gelte das Landesrecht.

Beschluss gegenstandslos

Eine Änderung der Parkgebührensatzung – für die seine Fraktion stimmte – sei also im Stadtrat gar nicht nötig gewesen. „Der gefasste Beschluss ist gegenstandslos“, fasste es Bergmüller zusammen. Trotzdem übte er auch Kritik an den Mitgliedern des Stadtrats: „So einen grundsätzlichen Streit über die unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen Kommune und Staatsregierung auf dem Rücken der Bürger auszutragen, ist nicht in Ordnung.“

Eine Stellungnahme der AfD lag bis Redaktionsschluss noch nicht vor.

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