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Die einen lieben Lebensmittel. Für die anderen ist jeder Moment eine Reise für sich. Trotz ihrer lockeren Werbesprüche streiten Lebensmittelriese EDEKA und Kreuzfahrt-Gigant TUI-Cruises verbissen vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Der Grund für den Zoff: ein einziger Buchstabe.
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Am 19. Dezember vergangenen Jahres meldete EDEKA beim EUIPO im spanischen Alicante die Rechte für die Marke „EDEK.I“ für acht verschiedene Warenklassen (u. a. KI-Software, Veranstaltung von Reisen, Werbung) an. EDEKA ist eine seit 1912 eingetragene Marke und stand ursprünglich für die „Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler“. 113 Jahre später sorgt eine um einen Buchstaben veränderte weitere Markenanmeldung von EDEKA für einen kuriosen Streit mit dem Kreuzfahrt-Unternehmen.
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TUI hatte sich 2023 beim deutschen Patent- und Markenamt die Rechte an dem Wort „Hideki“ gesichert. An Bord des Urlaubsdampfers „Mein Schiff 7“ betreibt TUI Cruises (TUIC) ein Asia & Sushi Restaurant mit diesem Namen.
► Gegenüber BILD bestätigt eine Sprecherin, dass TUIC „Widerspruch gegen einen Teil der Anmeldung der Marke EDEK.I der Edeka Zentrale Stiftung Co. KG eingelegt hat“.
Verwechselungsgefahr zwischen Hideki und EDEK.I
Laut der von TUI Cruises beim EUIPO eingereichten Unterlagen besteht nach Artikel 8 Absatz 1 der Unionsmarkenverodnung (UMV ) „beim angesprochenen Publikum Verwechslungsgefahr“ zwischen den Begriffen „Hideki“ und „EDEK.I“.
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Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestätigte TUI Cruises mit diesem Schreiben den Widerspruch gegen die Markenanmeldung von EDEKA
Worin genau die Verwechslungsgefahr bestehen soll, wollte TUI-Cruises gegenüber BILD mit Hinweis auf ein „laufendes Verfahren“ nicht verraten.
Widerspruch als zulässig anerkannt
Das europäische Amt in Spanien hat den Widerspruch bereits als zulässig anerkannt und die Widerspruchsnummer B 003236691 für das Verfahren vergeben. Bis zum 27. Juni läuft die sogenannte „Cooling-off“-Frist. Bis dahin können die Beteiligten über eine mögliche gütliche Einigung verhandeln. Danach beginnt der „kontradiktorische Teil“ des Verfahrens, in dem die streitenden Parteien ihre Stellungnahmen beim EUIPO einreichen müssen. Am Ende trifft das Amt in Alicante eine Entscheidung.
► Eine Sprecherin von TUI Cruises betont gegenüber BILD, dass das Unternehmen „grundsätzlich gütliche Einigungen anstrebt, soweit dies möglich und sinnvoll ist“.
Was EDEKA mit EDEK.I vorhat und ob die Lebensmittelkette an der Markeneintragung festhält, will die Pressestelle ebenfalls mit Hinweis auf ein „laufendes Verfahren“ gegenüber BILD nicht verraten.